VERORDNUNG
- Rauchen ist verboten
- Es ist nicht gestattet, Partys/Veranstaltungen zu organisieren
- Gäste müssen zwischen 22:00 Uhr und 9:00 Uhr die Ruhe respektieren
- Haustiere nicht erlaubt
- CHECK-IN: Ab 14.00 Uhr (24 Stunden am Tag mit Self-Check-in)
- CHECK-OUT: bis 10:00 Uhr
BITTE BEACHTEN SIE: ALLE GÄSTE MÜSSEN EIN GÜLTIGES AUSWEISDOKUMENT VORLEGEN, DAS DEN POLIZEIBEHÖRDEN ZUR REGULIERUNG IHRES AUFENTHALTS VORGELEGT WERDEN KANN. SIE MÜSSEN EINEN KURZZEITMIETVERTRAG (TOURISTISCHE NUTZUNG) AKZEPTIEREN UND UNTERSCHREIBEN. ES IST AUCH NOTWENDIG, DIE „HAUSREGELN“ ZU LESEN UND ZU RESPEKTIEREN.
BITTE BEACHTEN SIE: MINDERJÄHRIGE KÖNNEN SICH NUR IN BEGLEITUNG EINES ELTERNTEILS ODER MIT DER VORHERIGEN GENEHMIGUNG EINES ELTERNTEILS/ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN IN DER WOHNUNG AUFHALTEN, WENN SIE VON EINEM ERWACHSENEN, DER NICHT IHRE ELTERN IST, BEGLEITET WERDEN
VOLLSTÄNDIGE UNTERKUNFTSREGULIERUNG
1. ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN
a) Alle Gäste (und alle anderen Besucher) müssen während ihres Aufenthalts alle „Hausregeln“ und alle anderen Anweisungen des Hausverwalters befolgen.
b) In der UNTERKUNFT können nur die im Voraus reservierten Personen übernachten (maximal 4 Personen) und ausschließlich die beim Check-in (oder Online-Check-in) angegebenen und identifizierten Gäste. Nicht autorisierte Gäste müssen einen gültigen Ausweis vorlegen. Die zusätzlichen Übernachtungskosten gemäß dem aktuellen Tarif werden dem Hauptgast, der die Reservierung vorgenommen hat, in Rechnung gestellt. Der Zutritt und der Aufenthalt unbefugter Personen in der Unterkunft stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit dar; Verstoß gegen Kunst. 614 CP (Verletzung der Hausordnung); Verstoß gegen Art. 633 CP (Eindringen in Grundstücke und Gebäude); Verstoß gegen Kunst. 624 CP (Diebstahl von Dienstleistungen); Straftat des Vertragsbetrugs.
c) Zur Gewährleistung der Sicherheit des Eigentums und der Personen, insbesondere zum Schutz von Personen und Eigentum vor möglichen Übergriffen, Diebstahl, Raub, Beschädigung, Vandalismus und zur Kontrolle des Zutritts unbefugter und/oder missbräuchlicher Gäste, zur Brandverhütung und zur Arbeitssicherheit, ist außerhalb des Apartments ein Videoüberwachungssystem vorhanden.
d) Der Gast ist verpflichtet, etwaige Streitigkeiten oder Beschwerden von Nachbarn der Hausverwaltung so schnell wie möglich mitzuteilen.
2. LÄRM UND NACHBARSCHAFT
a) Sie dürfen die Ruhe anderer Personen, insbesondere am Nachmittag (14.00 – 16.00 Uhr) und in der Nacht (22.00 – 8.00 Uhr), nicht stören. Die Lautstärke von Fernsehern und anderen elektronischen Geräten sollte niedrig gehalten und laute Geräusche vermieden werden;
b) Gäste tragen jederzeit die volle Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kinder sowie für jegliches Verhalten, das die Nachbarschaft stören könnte.
c) Übermäßiger Lärm ist jederzeit verboten und kann zur Kündigung des Mietvertrags, zur Räumung oder zum Verlust der gezahlten Miete und/oder zu zusätzlichen Kosten führen, die von der Kaution abgezogen werden.
d) Gäste und Besucher müssen jegliche Art von respektlosem Verhalten vermeiden und die unmittelbaren Auswirkungen auf die Nachbarschaft minimieren.
3. BESUCHE DER UNTERKUNFT
a) Gästen ist während ihres Aufenthalts maximal 1 Besuch gestattet**.
b) Die Gäste sind dafür verantwortlich, die maximale Besucherzahl nicht zu überschreiten und sicherzustellen, dass sie auch die „Hausordnung“ einhalten.
c) Eventuelle Übernachtungen von Besuchern müssen während der Buchungsphase vorab genehmigt werden und unterliegen zusätzlichen Kosten, die im Endpreis angegeben sind.
d) Während der Mietdauer muss der GAST/FAHRER dem GASTGEBER/VERMIETER oder einer Person seines Vertrauens die Besichtigung des Objekts für etwaige Folgevermietungen oder für Wartungsarbeiten oder aus jedem anderen triftigen Grund nach vorheriger Ankündigung und gemäß der vereinbarten Zeit gestatten.
**BITTE BEACHTEN: Besucher, die nach 00:00 Uhr im Apartment bleiben möchten, werden als Gäste des Aufenthalts betrachtet (begrenzt auf die maximal zulässige Anzahl von 4 Gästen) und müssen einen gültigen Ausweis vorlegen sowie die Differenz als zusätzlicher Gast gemäß dem Preis für den aktuellen Zeitraum bezahlen. Andernfalls werden sie den Polizeibehörden gemeldet und führen zur Kündigung des Vertrags ohne Anspruch auf Erstattung.
4. RICHTIGE NUTZUNG DER UNTERKUNFT
a) Partys und Versammlungen jeglicher Art sind in der UNTERKUNFT NICHT ERLAUBT.
5. ABFALL UND RECYCLING
a) Gäste und ihre Besucher sind für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zum Zwecke des Recyclings verantwortlich. Sie müssen die entsprechenden Behälter verwenden und dürfen in Gemeinschaftsbereichen keine Abfälle oder Essensreste hinterlassen.
b) Die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung und das Recycling umfassen Folgendes: Papier / Kunststoff / Glas / unsortierter Abfall
6. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
a) Bei jedem Verlassen des Objekts ist der Gast dafür verantwortlich, dass alle Fenster und Türen geschlossen bzw. verriegelt sind, um die Sicherheit der Unterkunft zu gewährleisten und Schäden durch Regenwasser zu vermeiden.
b) Um Energie zu sparen, müssen Gäste Licht, Klimaanlage und Geräte wie Fernseher ausschalten, wenn sie nicht benutzt werden.
c) Die Gäste sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Diebe in die Unterkunft gelangen. Sie sind daher verpflichtet, bei jedem Verlassen der Wohnung – als Miteigentümer einer solchen Verpflichtung – zu prüfen, ob Türen, Fenster, Fenstertüren und Tore geschlossen sind und die Schlüssel/den elektronischen Badge sorgfältig aufzubewahren.
d) Alle persönlichen Gegenstände und/oder Wertgegenstände des GASTES/FAHRERS und/oder anderer in der Wohnung wohnender Personen, die in der Unterkunft zurückgelassen werden, erfolgen auf eigenes Risiko des Gastes, da die Vermieter nicht für etwaige Beschädigung, Verlust oder Diebstahl haftbar gemacht werden können. Der GAST/FAHRER stellt den GASTGEBER/VERMIETER ausdrücklich von jeglicher Haftung in dieser Hinsicht frei.
e) Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn der GAST/FAHRER und/oder andere in der Unterkunft untergebrachte Personen die UNTERKUNFT nach einem Diebstahl vorzeitig verlassen, es sei denn, der GAST hat den GAST/FAHRER nicht über die Existenz einer Diebstahlwarnanlage informiert.
7. REGELN FÜR RAUCHER
a) Das Rauchen ist in der Wohnung verboten.
8. TIERE
a) KEINE HAUSTIERE ERLAUBT. Wenn der GAST den GASTGEBER nicht über die Anwesenheit von Tieren informiert, behält sich der GASTGEBER das Recht vor, die Schlüssel/den elektronischen Badge des Apartments nicht auszuhändigen und eine etwaige Anzahlung zur Bestätigung einzubehalten. Falls die Schlüssel/der elektronische Badge bereits ausgehändigt wurden, behält sich der GASTGEBER das Recht vor, den GAST und die anderen Gäste aufzufordern, das Objekt ohne Entschädigung und ohne Rückzahlung der Miete und der Anzahlung als Strafe zu verlassen.
9. SCHÄDEN UND BRÜCHE
a) Alle Schäden und Brüche müssen dem Verwalter der UNTERKUNFT unverzüglich gemeldet werden.
b) Um Beschädigungen und Brüche zu vermeiden, ist das Verschieben von Möbeln und Gegenständen von einem Zimmer in ein anderes ohne vorherige Genehmigung untersagt.
c) Es ist verboten, Handtücher/Bettwäsche aus dem Haus mitzunehmen (um sie beispielsweise im Freien zu verwenden).
d) Es ist verboten, in der den Gästen zur Verfügung stehenden UNTERKUNFT Reiseführer/Bücher mitzunehmen. Die Verwendung im Außenbereich ist gestattet, mit der Verpflichtung, sie wieder an ihren Platz zu stellen.
10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR UNSACHGEMÄSSE UND/ODER RECHTSWIDRIGE NUTZUNG DER WLAN-VERBINDUNG
a) Der GAST und die anderen Gäste verpflichten sich, die im Mietpreis inbegriffene und unentgeltlich zur Verfügung gestellte und unbegrenzte WLAN-Verbindung ordnungsgemäß und rechtmäßig zu nutzen. Der GAST stellt den GASTGEBER ausdrücklich von jeglicher zivil-, straf- und/oder sonstigen Haftung im Zusammenhang mit einer unsachgemäßen, unerlaubten und/oder illegalen Nutzung der besagten WLAN-Verbindung frei, für die ausschließlich der GAST während der Zeit verantwortlich ist, in der er/sie das Apartment aufgrund des unterzeichneten Vertrags bewohnen wird.
11. Check-out-Verfahren
a) Regelungen zum Check-out, zur Schlüsselverwaltung/elektronischen Badge, zur Sicherheit, Reinigung, Abfallentsorgung etc. sind wie folgt: • Die Check-out-Zeit ist strikt auf 10:00 Uhr festgelegt (sofern nicht anders vereinbart) • Vereinbaren Sie die Check-out-Methoden, indem Sie den GASTGEBER im Voraus kontaktieren
12. NOTFALLKONTAKTE
a) Im Notfall ist die Kontaktperson:
GASTGEBER – Handy 39 3913923913
b) Bei Gefahr:
• 112 KARABINER
• 113 STAATSPOLIZEI
• 115 FEUERWEHRLEUTE
• 118 GESUNDHEITSNOTFALL / KRANKENWAGEN
13. EINHALTUNG, ANNAHME UND UNTERSCHRIFT
a) Die Nichteinhaltung einer Regel stellt einen Verstoß gegen die im Mietvertrag festgelegten Aufenthaltsbedingungen dar.
b) Der Eigentümer und die verantwortliche Person behalten sich das Recht vor, Gästen die Möglichkeit zum Aufenthalt zu entziehen, wenn diese sich nicht an die Hausordnung halten oder Nachbarn und andere Bewohner der Gemeinschaft belästigen.
c) Mit der Lektüre dieses Dokuments bestätigt der Gast, dass er die „Hausordnung“ gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
d) Übersetzung der „Hausordnung“ in eine Fremdsprache. Für den Fall, dass die Verordnung in eine Fremdsprache übersetzt wird und es zu Auslegungskonflikten kommt, ist in jedem Fall der italienische Originaltext maßgebend.